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Die Kanarischen Inseln erhalten aufgrund ihrer abgelegenen Lage eine steuerrechtliche Sonderbehandlung. Körperschaftssteuer von 1 bis 5 %. Umsatzsteuer von ca. 4,5 %.
Um in den Genuss dieser Steuervorteile zu kommen, kann man die Neugründung als sog. ZEC-
Voraussetzungen hierfür sind:
Es muss sich um eine Neugründung handeln
Mindestens einer zur Geschäftsführung Berechtigter muss seinen Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln haben
Mindestens 100.000 € Investition in Anlagevermögen Innerhalb von 6 Monaten
Es müssen mindestens 5 Arbeitsplätze geschaffen werden
Einschreibung ins Register bis spätestens 31.12.2006
Kanarische
Sonderzone (ZEC)
Die Kanarische Sonderzone ist ein Niedrigsteuergebiet, das innerhalb des Wirtschafts-
Die Kanarische Sonderzone ist im Januar 2000 von der Europäischen Union genehmigt worden. Im Anschluss an die Genehmigung hat die spanische Staatsregierung diese in Form der notwendigen gesetzlichen Änderungen im Wirtschafts-
Die Vorteile der Kanarischen Sonderzone können zunächst bis zum 31. Dezember 2019 in Anspruch genommen werden, eine Verlängerung ist vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission möglich. Die Einschreibung ins offizielle Unternehmensregister der ZEC (ROEZEC) kann bis zum 31. Dezember 2013 erfolgen.
Im Allgemeinen können sich all jene Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit im Industrie-
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ZEC-
Die Unternehmen der ZEC sind in folgenden Fällen von der Steuer auf Vermögensübertragungen und dokumentierte Rechtshandlungen befreit:
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Investoren, die sich in der ZEC niederlassen wollen, müssen zunächst einen Antrag beim Vorstand der Sonderzone stellen.
Der Vorstand der ZEC begutachtet die Anträge und entscheidet über die Aufnahme ins ZEC-
Nach Erteilung der vorläufigen Genehmigung durch den Vorstand kann sich das Unternehmen ins offizielle Handelsregister der ZEC eintragen lassen
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KANARISCHE INSELN
Letzte Aktualisierung: 10.04.2019 22:31:26
Aktuelle Zeit: 22:33:18
Rechtsanwalt Miguel Castillo Muñoz |
Abogada Raquel Gonzalez Mateos |
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