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„Qualifizierte und kompetente Beratung  sowie Vertretung im spanischen Recht  von deutschen Rechtsanwälten und spanischen Abogados!“

Qualifizierte und kompetente Beratung sowie Vertretung im spanischen und deutschen Recht heißt für uns, dass wir als deutsche Rechtsanwälte und spanische Abogados Ihr Anliegen stets mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertreten.

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Miguel Castillo, Rechtsanwalt Raquel González Mateos, Abogada TÄTIGKEITSORTE



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Letzte Aktualisierung: 10 April 2019

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Wir bieten Ihnen hier als deutsch spanische Kanzlei eine mehrsprachige und umfassende Rechtsberatung auf dem gesamten Gebiet des deutschen und spanischen Rechts an. Hierbei legen wir größten Wert auf eine für den Mandanten individuell zugeschnitte Beratung, die in den Sprachen Deutsch und Spanisch erfolgt.

Wir vertreten Sie im spanischen und deutschen Erbrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Reiserecht, Yachtrecht, Verkehrsrecht, Internetrecht so wie bei den Themen Auswandern, Einbürgerung & doppelte Staatsbürgerschaft. Auch beim Arbeitsrecht sowie Strafrecht Deutschland & Spanien können Sie mit kompetenter Hilfe rechnen. Ein weiterer Hauptschwerpunkt unserer Kanzlei ist das deutsche und spanische Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Hier beraten wir Sie insbesondere bei der Gründung von spanischen Gesellschaften (spanische GmbH, S.L. spanische Aktiengesellschaft, S.A.). Unsere Flexibilität erlaubt es uns, Sie an verschiedenen Standorte Spaniens zu beraten und Ihre Interessen wahrzunehmen. Insbesondere in den folgenden Regionen und Städten Spaniens sind wir für Sie tätig: Malaga, Marbella, Costa del Sol, Andalusien, Mallorca, Balearische Inseln, Madrid, Alicante, Costa Blanca, Kanarische Inseln sowie in Barcelona und Katalonien.




Spanisches Erbrecht

- Errichtung / Widerruf von (spanischen) Testamenten,

- Annahme von deutsch - spanischen Nachlässen

- Erbausschlagung

- steueroptimierte Nachlassübertragung unter Lebenden

- Schenkungen, Vermächnissen

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Spanisches Immobilienrecht

- Begleitung und Beratung beim Kauf / Verkauf Ihrer Spanien-Immobilie.
- Überprüfung von Mietvertrag, Optionskaufvertrag, Anzahlungsvertrag
- Vorbereitung privatschriftlicher Vertrag  sowie notarielle Kaufurkunde /Verkaufsurkunde (Escritura).
- Beantragen die spanische Steuernummer.
- Bereiten sämtliche Steuererklärungen im Umfeld der Immobilienübertragung vor.
- Anmeldung bei  Versorgern (Strom, Wasser)
-Vertretung bei Eigentümerversammlungen.


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Spanisches Arbeitsrecht

Vertretung in Kündigungsschutzprozessen in Spanien und Beratung bei geplanten personellen Neustrukturierungen im Betrieb. Überprüfung von spanischen Arbeitsverträgen.


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Spanisches Handelsrecht

Beratung bei Investitionen in Spanien, Projekten, Firmengründungen, Fusionen, Umsiedlungen in Deutschland und Spanien. Insbesondere die Gründung von spanischen GmbH ´s (S.L.) oder spanischen Aktiengesellschaften (S.A.) ist eines unserer Schwerpunkte. Wir vertreten und beraten Sie bei Hauptversammlungen, Geschäftsführung o. Vorstandswahlen, sämtlichen gesellschaftlichen Beschlüssen.


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