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Letzte Aktualisierung: 10 April 2019
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Wir bieten Ihnen hier als deutsch spanische Kanzlei eine mehrsprachige und umfassende Rechtsberatung auf dem gesamten Gebiet des deutschen und spanischen Rechts an. Hierbei legen wir größten Wert auf eine für den Mandanten individuell zugeschnitte Beratung, die in den Sprachen Deutsch und Spanisch erfolgt.
Wir vertreten Sie im spanischen und deutschen Erbrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Reiserecht, Yachtrecht, Verkehrsrecht, Internetrecht so wie bei den Themen Auswandern, Einbürgerung & doppelte Staatsbürgerschaft. Auch beim Arbeitsrecht sowie Strafrecht Deutschland & Spanien können Sie mit kompetenter Hilfe rechnen. Ein weiterer Hauptschwerpunkt unserer Kanzlei ist das deutsche und spanische Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Hier beraten wir Sie insbesondere bei der Gründung von spanischen Gesellschaften (spanische GmbH, S.L. spanische Aktiengesellschaft, S.A.). Unsere Flexibilität erlaubt es uns, Sie an verschiedenen Standorte Spaniens zu beraten und Ihre Interessen wahrzunehmen. Insbesondere in den folgenden Regionen und Städten Spaniens sind wir für Sie tätig: Malaga, Marbella, Costa del Sol, Andalusien, Mallorca, Balearische Inseln, Madrid, Alicante, Costa Blanca, Kanarische Inseln sowie in Barcelona und Katalonien.
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