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EXPERTEN IM SPANISCHEN RECHT SEIT 2008

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„Qualifizierte und kompetente Beratung  sowie Vertretung im spanischen Recht  von deutschen Rechtsanwälten und spanischen Abogados!“

Qualifizierte und kompetente Beratung sowie Vertretung im spanischen und deutschen Recht heißt für uns, dass wir als deutsche Rechtsanwälte und spanische Abogados Ihr Anliegen stets mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertreten.

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Castillo, Gonzalez & Kollegen

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** Hauptkanzleisitz in Spanien






Miguel Castillo, Rechtsanwalt Raquel González Mateos, Abogada TÄTIGKEITSORTE



Beratung im spanischen Erbschaftssteuerrecht, Schenkungssteuerrecht, bei Schenkung, Erbschaft, Nachlass, Erben, Erbrecht, Nachlassgestaltungen wie Testamenten, sowie bei der Nachlassabwicklung in Spanien.
Es gibt kaum ein anderes Rechtsgebiet, das den Bürger finanziell so stark belastet wie das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht. Durch kluge und vorausschauende Planung und Gestaltung des Nachlasses zu Lebzeiten lassen sich erstaunliche Einsparergebnisse erzielen.Aber auch nach dem Eintritt der Erbschaft lassen sich durch kluge Beratung Fehler, die zu größeren finanziellen Schäden führen können vermeiden.
Zwischen Deutschland und Spanien gibt es auf dem Gebiet des Erb- und Schekungsrechts kein Abkommen zur Vermeidung der doppelten Besteuerung (kurz: Doppelbesteuerungsabkommen). Dies hat z.B. zur Folge, dass die Erben bzw. Beschenkten eines Deutschen mit Immobilienbesitz in Spanien sowohl in Deutschland als auch in Spanien Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zu zahlen haben.
Durch kluge und vorausschauende Nachlassgestaltungen können unnötige Besteuerungen vermindert, wenn nicht vermieden werden.






 




Spanisches

Steuerrecht


Jeder Deutsche, der in Spanien Vermögensgegenstände erbt oder durch Schenkung erlangt, insbesondere Immobilien, ist in Spanien erbschafts- bzw. schenkungssteuerpflichtig. Diese Steuerpflicht ist unterabhängig von seinem Wohnsitz. Es besteht kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht zwischen Deutschland und Spanien. Das heißt, z.B. dass grundsätzlich ein deutscher Erbe mit Wohnsitz in Deutschland, der einen Nachlass mit Vermögenswerten in Spanien erbt, sowohl in Spanien als auch in Deutschland Erbschaftssteuern zu zahlen hat. Allerdings sehen die nationalen deutschen Steuervorschriften für unbeschränkt Steuerpflichtige eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Erbschaftssteuer vor.


Die Besonderheit in Spanien ist zudem, dass es ein national und zusätzlich regional anwendbare  Erbschafts- und Schenkungssteuergesetze gibt. Die autonomen Vorschriften gewähren erhebliche niedrige Steuersätze, bzw. höhere Freibeträge, jedoch sind diese Vorschriften auf deutsche Nichtresidente in den meisten Fällen nicht anwendbar.

Hat der Erbe oder der Schenkungsempfänger nämlich seinen gewöhnlichen Wohnsitz außerhalb Spaniens, findet für alle in Spanien belegene Güter das  nationale Erbschaftssteuergesetz Anwendung:


In diesem Fall betragen die Freibeträge:

Im Erbfall haben direkte Abkömmlinge und Ehegatten einen Freibetrag von 15.638 Euro und Verwandte 2. und 3. Grades von 7.831 Euro. Im Einzelfall werden weitere oder erhöhte Freibeträge gewährt. Bei Schenkungen fallen überhaupt keine Freibeträge an.

 

Zur Bewertung der Erbmasse bleibt folgendes auszuführen:

Bei Konten und  Wertpapieren ist der Kontostand bzw. der notierte Wert am Tag des Ablebens des Erblassers entscheidend. Bei der Bewertung von Immobilien geht das spanische Gesetz  vom tatsächlichen Wert (valor real), also dem Verkehrswert aus.

Bemessungsgrundlage für die spanische Schenkungs- oder Erbschaftssteuer auf Immobilien ist also nicht der damalige Kaufpreis laut Urkunde oder der Katasterwert, sondern der Marktwert im Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenkung.


In Spanien ist die Autoliquidation üblich, d.h. dass der Erbe den Wert einer Immobilie bei der Steuererklärung selbst angibt, jedoch ist darauf zu achten, dass durch Ansetzung eines zu niedrigen Wertes das spanische Finanzamt zur Nachbesteuerung befähigt ist, verbunden mit empfindlichen Strafzahlungen. Hier ist es ratsam, vorab einen kundigen Anwalt zu beauftragen, der vorab den finanzamtrelevanten Immobilienwert ermittelt.  

Zusammenfassend kann durch kluge und vorausschauende Nachlassgestaltung unnötige Besteuerungen vermindert, wenn nicht vermieden werden.



Deutsche  Steuerklassen und Freibeträge im Erb- und Schenkungssteuerrecht


Steuertabelle: Deutsche Erb- und Schenkungssteuer


Spanische Steuerklassen und Freibeträge im Erb- und Schenkungssteuerrecht (national-spanisch)


Steuertabelle: Spanische Erb- und Schekungssteuer



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Letzte Aktualisierung: 10.04.2019 22:31:26

Aktuelle Zeit: 22:33:43

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